Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der RETROTIMBER GmbH (in weiterer Folge kurz „RETROTIMBER“) und der Kundenseite (in weiterer Folge „Kunde“).
1.2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit abbedungen.
1.3. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
1.4. Mit dem Kunden getroffene abweichende Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, wenn sie schriftlich festgehalten wurden.
2. Angebot und Auftragsbestätigung
2.1. Die Angebote von RETROTIMBER sind freibleibend. RETROTIMBER ist nicht verpflichtet, Angebote des Kunden anzunehmen. Ein Angebot gilt erst nach schriftlicher Bestätigung (Auftragsbestätigung) als angenommen.
2.2. Der Kunde ist bis zum Erhalt der Auftragsbestätigung 2 Wochen an seine Bestellung gebunden. Nach Auftragsbestätigung durch RETROTIMBER kann die Bestellung nicht mehr zurückgezogen werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Preise sind in EUR, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Die Preise verstehen sich als Nettopreise, also zuzüglich Umsatzsteuer und allfälliger weiterer Abgaben. Basis für die Annahme eines Angebotes durch RETROTIMBER sind jeweils die zum Angebotsdatum gültigen Preise.
3.2. Preise gelten ab Werk, wenn nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist.
3.3. Bei Zahlungsverzug entfallen allfällige vereinbarte Rabatte welcher Art auch immer, ohne dass es einer gesonderten Warnung von RETROTIMBER bedarf.
3.4. Wenn nicht schriftlich andere Zahlungsvereinbarungen vereinbart wurden, sind Rechnungen binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum spesenfrei zu bezahlen. Für Zahlungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt RETROTIMBER 2 % Skonto. Das gilt auch für Teilrechnungen.
3.5. Separat auf der Rechnung angeführte Fracht- und Zollkosten sind nicht skontierbar.
3.6. Wenn der Kunde die Rechnung nicht binnen 5 Tagen ab Zustellung reklamiert, gilt sie als anerkannt.
3.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechnungen von RETROTIMBER mit eigenen Forderungen aufzurechnen,
es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger und vollstreckbarer, auf Geld lautender Exekutionstitel vor.
3.8. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 12 % p.a.
3.9. RETROTIMBER ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.
4. Lieferung und Gefahrenübergang
4.1. Für alle Lieferungen außerhalb Österreichs gelten die Incoterms in der jeweils zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots gültigen Fassung, wenn nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde.
4.2. Angaben über voraussichtliche Lieferzeiten basieren auf Erfahrungswerten und Informationen von RETROTIMBER zum Zeitpunkt der Annahme des Angebotes.
4.3. Bei höherer Gewalt oder sonstigen Hindernissen, die nicht zumindest grob fahrlässig von RETROTIMBER herbeigeführt wurden, ist RETROTIMBER berechtigt, Lieferfristen und -termine angemessen zu verlängern oder zu verschieben. Derartige Verzögerungen sind dem Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden des Hindernisses nachweislich mitzuteilen. Der Kunde kann aus derartigen Verzögerungen und Terminverschiebungen keine Ansprüche welcher Art auch immer ableiten.
4.4. Teillieferungen sind zulässig und werden von RETROTIMBER gesondert verrechnet.
4.5. Wählt der Kunde keine bestimmte Versandart, ist RETROTIMBER berechtigt, nach eigenem Ermessen eine Versandart zu wählen, wobei keine Verpflichtung zur Auswahl der billigsten Versandart besteht. Allfällige damit zusammenhängende Auslagen hat der Kunde zu ersetzen.
4.6. Bei Verzug oder Unmöglichkeit der Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die außerhalb des Einflusses von RETROTIMBER liegen, ist RETROTIMBER berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dadurch ergeben sich für den Kunden keine Ansprüche auf Nachlieferungen oder Ersatzlieferungen.
4.7. Unabhängig vom Eigentumsübergang geht die Gefahr mit Übergabe am Lieferort auf den Kunden über. RETROTIMBER teilt dem Kunden unverzüglich mit, wenn Waren am Werk abholbereit sind. Nach Ablauf von 3 Tagen ab Mitteilung lagern die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und Mängel zu rügen. Kommt der Kunde der Untersuchungs- und Rügepflicht nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung nach, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen betreffend Mängel, die bei Untersuchung
erkennbar gewesen wären, ausgeschlossen.
5.2. Ist die Untersuchung der Ware selbst aufgrund der Verpackung nicht möglich, so ist die Verpackung zu untersuchen. Ist die Verpackung derart beschädigt, dass auch eine Beschädigung der verpackten Ware nahe liegt, ist RETROTIMBER dies längstens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung anzuzeigen, widrigenfalls die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen ist.
5.3. Mängel, die trotz Erfüllung der Untersuchungspflicht erst später erkennbar werden, sind spätestens innerhalb 5 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen, widrigenfalls die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen ist.
5.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Ware. Gewährleistungsansprüche erlöschen jedenfalls mit Bearbeitung oder Verarbeitung der Ware.
5.5. RETROTOMBER haftet dem Kunden für Sachschäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Das betrifft auch Schäden infolge Verzugs bei Lieferungen von RETROTIMBER.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren im Eigentum von RETROTIMBER. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren getrennt zu lagern und auf eigene Kosten gegen Feuer, Diebstahl, Bruch und Wetterschaden zu versichern.
6.2. Die Weiterveräußerung von Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, ist gestattet, sofern sich der Kunde nicht in Verzug befindet.
6.3. Im Fall der Weiterveräußerung von Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, an Dritte tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderungen sicherungshalber an RETROTIMBER ab. Der Kunde ist verpflichtet, in diesem Fall einen entsprechenden Buchvermerk zu setzen und/oder die Einhaltung allfälliger weiterer Wirksamkeitserfordernisse sicherzustellen.
6.4. RETROTIMBER ermächtigt den Kunden hiermit bis auf Widerruf, die gemäß Pkt. 6.3. abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf Rechnung von RETROTIMBER einzuziehen.
6.5. Bearbeitet oder verarbeitet der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die daraus entstandene neue Sache. In diesem Fall erwirbt RETROTIMBER Miteigentum an den daraus entstehenden neuen Sachen.
6.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware Dritten zu verpfänden oder ins Sicherungseigentum zu übergeben oder über diese Waren in anderer Weise zu Gunsten Dritter zu verfügen.
6.7. Von Zugriffen dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, z.B. im Falle einer zwangsweisen Pfändung, hat der Kunde RETROTIMBER unverzüglich zu verständigen. Der Kunde hat bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von RETROTIMBER hinzuweisen.
7. Gerichtsstand und Rechtswahl
7.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und UN-Kaufrecht.
7.2. Erfüllungsort für Zahlung des Kaufpreises sowie für sonstige Leistungen des Kunden ist der Sitz von RETROTIMBER in Zirl.
7.3. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von RETROTIMBER sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder ungültig sein oder werden, gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt. Das gilt auch für Regelungslücken im Vertrag.
8.2. RETROTIMBER ist jedenfalls berechtigt, offensichtliche Irrtümer, wie etwa Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen jederzeit zu korrigieren.
8.3. Schriftliche Erklärungen (auch per Fax oder E-Mail) gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Kunden bekannt gegebene Adresse gesandt werden.
RETROTIMBER GmbH
Salzstraße 1, 6170 Zirl
FN 407639w LG Innsbruck
UID: ATU 68521646
E-Mail: info@retrotimber.at
Tel: +43 664 2270575
Fax: +43 523852103
Bankverbindung
Raiffeisen-Landesbank Tirol AG
BIC : RZTIAT22
IBAN: AT23 3600 0000 0416 6286